Freie Schulwahl

Freie Schulwahl

In Schleswig-Holstein gibt es grundsätzlich eine eingeschränkte freie Schulwahl für die Grundschule. Eltern können Wunschschulen wählen. Was aber passiert, wenn unsere Schule aufgrund der Anmeldezahlen überlastet ist?

Seid 2016 steigen die Zahlen der Schulanfängerinnen im Einzugsbereich der Grundschule Glashütte kontinuierlich. Für die Jahre 26/27/28/29 sind voraussichtlich 69/62/75/61 Schulanfängerinnen vorhergesagt (bereits im Einzugsbereich geborene Kinder). Nachzulesen sind diese Zahlen in der Norderstedter Schulstatistik auf der Homepage der Stadt Norderstedt. Nicht einbezogen in diesen Zahlen sind weitere Neubaugebiete, die in den Einzugsbereichen der Grundschulen entstehen.

Das bedeutet nicht, das alle diese Kinder auch an unserer Schule landen. Manche unserer Eltern entscheiden sich für eine Wunschschule außerhalb des Einzugsbereiches, z.B. weil die Kita-Vorschule an einer anderen Grundschule stattfindet und dadurch die Eingewöhnung und Kita-Freunde gemeinsam in diese Schule weiter gehen. Dadurch könnte die Grundschule Glashütte Kinder aus anderen Einzugsbereichen aufnehmen – solange es Platz an der Schule gibt.

Wenn unsere Schule aber überlastet ist, entscheidet zuerst der Schulträger (Stadt Norderstedt) ob sie der Schule fehlenden Schulraum ausgleicht. Das hat der Schulträger bisher nicht gemacht. Wir sind eine 2 zügige Schule mit einem dreizügigen Jahrgang. Daher muss unsere Schule Kinder ablehnen, weil wir keine Räume für eine dritte erste Klasse im nächsten Jahrgang haben.

Sollten freie Plätze zu vergeben sein, werden diese unter den Antragstellerinnen nach folgenden Kriterien, die auf der Schulkonferenz festgelegt wurden, vergeben:

  1. Geschwister, die am Tag der Einschulung ein Geschwisterkind an der Schule haben
  2. Härtefälle
  3. Losverfahren

An der Grundschule Glashütte nehmen neben der Schulleiterin wegen der besseren Transparenz und damit auch Akzeptanz
der Auswahl, die Stellvertretende Schulleiterin sowie die beiden ElternvertreterInnen teil. Es können keine zur Kenntnis gelangte Daten einer konkreten Person zugeordnet werden.

Die Eltern deren Kind nicht aufgenommen werden kann, erhalten einen Ablehnungsbescheid mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung. Sie müssen sich dann bei der zuständigen Grundschule melden.

Wir freuen uns jedes Jahr wieder, über die Wunschschulanträge. Jede einzelne Ablehnung bedauern wir sehr.